Thema: Lithium zur Einnahme durch den Menschen: Unterschied zwischen den Versionen
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Lithium erfüllt nachweislich alle wissenschaftlichen Kriterien eines essentiellen Spurenelements. In Tiermodellen wurde nachgewiesen, das geringe Mengen Lithium erfüllt nachweislich alle wissenschaftlichen Kriterien eines essentiellen Spurenelement lebensnotwendig sind. Ein relativer Mangel beim Menschen erhöht das Risiko für Störungen der Gehirnentwicklung oder das Auftreten neurodegenerativer Erkrankungen.<ref>https://www.openpetition.de/petition/online/lithium-anerkennung-der-essentialitaet-und-zulassung-als-nahrungsergaenzungsmittel</ref> | |||
In der EU ist Lithium jedoch derzeit nicht als zulässiger Inhaltsstoff von Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen. Hingegen wird in anderen Ländern, darunter USA Lithium bereits seit Jahrzehnten als Nahrungsergänzungsmittel genutzt.<ref>https://www.openpetition.de/petition/online/lithium-anerkennung-der-essentialitaet-und-zulassung-als-nahrungsergaenzungsmittel</ref> | |||
Hier soll diskutiert und bewertet werden, ob auch für die EU eine gesetzliche Änderung sinnvoll wäre und wie diese aussehen sollte. Dabei geht es hier nicht um die therapeutische Anwendung (größer 50 mg/Tag) sondern um den Nahrungsergänzungsaspekt (kleiner 5 mg/Tag) | |||
=== Referenzen ===<!---{"shortDescription":"In Tiermodellen hat sich Lithium als essenziell erwiesen; seine Verwendung als Nahrungserg\u00e4nzungsmittel ist in der EU jedoch derzeit nicht zugelassen. Eine m\u00f6gliche Gesetzes\u00e4nderung k\u00f6nnte in Betracht gezogen werden.","image":"","df":{"dfConcerns":"","dfSolutions":"","dfProblemStatements":"","dfData":""}}---> | |||
Aktuelle Version vom 1. November 2026, 14:03 Uhr
Lithium erfüllt nachweislich alle wissenschaftlichen Kriterien eines essentiellen Spurenelements. In Tiermodellen wurde nachgewiesen, das geringe Mengen Lithium erfüllt nachweislich alle wissenschaftlichen Kriterien eines essentiellen Spurenelement lebensnotwendig sind. Ein relativer Mangel beim Menschen erhöht das Risiko für Störungen der Gehirnentwicklung oder das Auftreten neurodegenerativer Erkrankungen.[1]
In der EU ist Lithium jedoch derzeit nicht als zulässiger Inhaltsstoff von Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen. Hingegen wird in anderen Ländern, darunter USA Lithium bereits seit Jahrzehnten als Nahrungsergänzungsmittel genutzt.[2]
Hier soll diskutiert und bewertet werden, ob auch für die EU eine gesetzliche Änderung sinnvoll wäre und wie diese aussehen sollte. Dabei geht es hier nicht um die therapeutische Anwendung (größer 50 mg/Tag) sondern um den Nahrungsergänzungsaspekt (kleiner 5 mg/Tag)